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   VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01496   

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VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01496 (https://dejure.org/2014,4377)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.02.2014 - AN 4 K 13.01496 (https://dejure.org/2014,4377)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - AN 4 K 13.01496 (https://dejure.org/2014,4377)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 51.97

    Erledigung der Hauptsache einseitige Erledigungserklärung Aufhebung des

    Auszug aus VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01496
    Ergänzend zu dieser Sonderregelung zur Bestimmung des Leistungszwecks gilt die im öffentlichen Recht entsprechend anwendbare Auslegungsregel des § 133 BGB (BVerwGE 49, 244 (247); BVerwG U.v. 3.11.1998 DVBl 1999, 983, 984).

    Danach ist maßgeblich nicht, was die Behörde bei ihrer Erklärung gedacht hat (innerer Wille), sondern wie der Betroffene die Erklärung bei objektiver Auslegung verstehen musste; Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde (BVerwGE 41, 305 (306); U.v. 3.11.1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.01.2013 - 8 C 2.12

    Auslegung; Ermessen; Erstattung; Erstattungspflicht; Erstattungszinsen; Hemmung

    Auszug aus VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01496
    Die Rechtsprechung nimmt gleichfalls ein rückwirkendes Entstehen des Erstattungsanspruchs an, wenn sie an den Zeitpunkt seiner Entstehung, bei rückwirkender Aufhebung nämlich von der Auszahlung an, den Beginn der Verzinsungspflicht knüpft (BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 8 C 2/12 - juris, Rn. 16); BayVGH, B.v. 19.1.1990 BayVBl 1990, 310, 312; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 19.3.1991 - 4 A 298/89 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1991 - 4 A 298/89

    Zinsanspruch; Verfrühte Inanspruchnahme von Zuwendungsmitteln; Jahresfrist;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01496
    Die Rechtsprechung nimmt gleichfalls ein rückwirkendes Entstehen des Erstattungsanspruchs an, wenn sie an den Zeitpunkt seiner Entstehung, bei rückwirkender Aufhebung nämlich von der Auszahlung an, den Beginn der Verzinsungspflicht knüpft (BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 8 C 2/12 - juris, Rn. 16); BayVGH, B.v. 19.1.1990 BayVBl 1990, 310, 312; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 19.3.1991 - 4 A 298/89 - juris).
  • VGH Bayern, 19.01.1990 - 19 CS 89.3261
    Auszug aus VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01496
    Die Rechtsprechung nimmt gleichfalls ein rückwirkendes Entstehen des Erstattungsanspruchs an, wenn sie an den Zeitpunkt seiner Entstehung, bei rückwirkender Aufhebung nämlich von der Auszahlung an, den Beginn der Verzinsungspflicht knüpft (BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 8 C 2/12 - juris, Rn. 16); BayVGH, B.v. 19.1.1990 BayVBl 1990, 310, 312; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 19.3.1991 - 4 A 298/89 - juris).
  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 43.87

    Rückforderung zuviel gewährter Beihilfe - Beihilfebescheid - Rückwirkende Wegfall

    Auszug aus VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01496
    In Ziffer 3) ist der angegriffene Bescheid rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), weil der Widerruf der beiden Zuwendungsbescheide rechtswidrig ist, so dass ihr Widerruf aufzuheben ist mit der weiteren Folge, dass die beiden Zuwendungsbescheide einen Rechtsgrund für ein Behaltendürfen der mit ihnen erbrachten Zuwendungen darstellen (vgl. BVerwG U.v. 16.11.1989 - 2 C 43/87 - DÖV 1990, 392).
  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 4 B 08.2877

    Entfernung eines Kanals; Duldungspflicht; schuldrechtliche Verpflichtung zur

    Auszug aus VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01496
    Weil die Verjährung nach Art. 71 AGBGB zum Erlöschen des Anspruchs führt, ist sie von Amts wegen zu beachten (BayVGH U.v. 5.10.2009 4 B 08.2877 - juris -).
  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01496
    Die innere Wirksamkeit aber ist der Zeitpunkt des Inkraftsetzens der Regelung des Verwaltungsakts durch die Behörde (BVerwGE 13, 1, 7; BVerwGE 55, 212).
  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 9.77

    Vollziehung der Ernennung - Aushändigung der Urkunde - Rücknahme einer Ernennung

    Auszug aus VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01496
    Die innere Wirksamkeit aber ist der Zeitpunkt des Inkraftsetzens der Regelung des Verwaltungsakts durch die Behörde (BVerwGE 13, 1, 7; BVerwGE 55, 212).
  • BGH, 12.05.2011 - IX ZR 91/08

    Haftung des Steuerberaters: Wegfall der Hinweispflicht auf den Regressanspruch

    Auszug aus VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01496
    Dies setzt auf Seiten des Schuldners voraus, dass er sich in einer Weise geäußert hat, die aus der Sicht des Erklärungsempfängers die Annahme rechtfertigt, dass der Schuldner das Zahlungsbegehren noch nicht endgültig ablehnen will (vgl. BGH, B.v. 12.5.2011 - IX ZR 91/08 - juris).
  • VGH Bayern, 17.08.2006 - 4 ZB 05.2771
    Auszug aus VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01496
    Weiter ist die rechtliche Bewertung der dem geltend gemachten Erstattungsanspruch zugrundeliegenden Vorgänge nicht Teil der anspruchsbegründenden Tatsachen (BayVGH, B.v. 17.8.2006 - 4 ZB 05.2771 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG,

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

  • BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72

    Baugenehmigungsbehörde - Nachbarschützendes Baurecht - Verwaltungsrechtliche

  • BVerwG, 28.06.1968 - VII C 118.66

    Erstattung von Förderungsbeiträgen für den Bezug von Handelsdünger - Erstattung

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

  • BVerwG, 09.07.1992 - 7 C 21.91

    Abfallbeseitigung - Ausnahmebewilligung Abfallentsorgungsanlage - Auswahl einer

  • VG Ansbach, 13.08.2014 - AN 4 K 13.00577

    Rückforderungsanspruch hier nur bei rückwirkendem Widerruf eines

    Gegen diese Entscheidung könne auch nicht eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Gleisanschluss-Entscheidung) angeführt werden, wie das Verwaltungsgericht Meiningen in der zitierten Entscheidung ebenso wie das Verwaltungsgericht Ansbach im Urteil vom 4. Februar 2014 - 4 K 13.01496, entschieden hätten.

    Da somit ein Erstattungsanspruch nach Art. 49 a Abs. 1 Satz 1 einen rückwirkenden Widerruf voraussetzt, der hier aber gerade nicht vorliegt, und ein Erstattungsanspruch aus anderen Rechtsvorschriften hier wegen der Spezialität der Regelung des Art. 49 a Abs. 1 BayVwVfG nicht gegeben sein kann (vgl. auch VG Ansbach, U.v. 4.2.2014, AN 4 K 13.01496, juris), liegt hier kein Rückforderungsanspruch vor, so dass die Ziffer 2 des angefochtenen Bescheides vom 18. Februar 2013 rechtswidrig und damit aufzuheben ist.

    Im Fall eines rückwirkenden Widerrufs wäre der Erstattungsanspruch zu dem Zeitpunkt, zu dem der Widerrufsbescheid in der Vergangenheit Wirkung entfaltet hätte, entstanden, also etwa mit dem Erlass der abschließenden Fassung des Förderbescheides vom 2. März 2008 (vgl. VG Ansbach, U.v. 4.2.2014, AN 4 K 13.01496, juris).

  • VG Ansbach, 13.08.2014 - AN 4 K 13.00578

    Rückforderungsanspruch hier nur bei rückwirkendem Widerruf eines

    Gegen diese Entscheidung könne auch nicht eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Gleisanschluss-Entscheidung) angeführt werden, wie das Verwaltungsgericht Meiningen in der zitierten Entscheidung ebenso wie das Verwaltungsgericht Ansbach im Urteil vom 4. Februar 2014 - AN 4 K 13.01496, entschieden hätten.

    Da somit ein Erstattungsanspruch nach Art. 49 a Abs. 1 Satz 1 einen rückwirkenden Widerruf voraussetzt, der hier aber gerade nicht vorliegt, und ein Erstattungsanspruch aus anderen Rechtsvorschriften hier wegen der Spezialität der Regelung des Art. 49 a Abs. 1 BayVwVfG nicht gegeben sein kann (vgl. auch VG Ansbach, U.v. 4.2.2014, AN 4 K 13.01496, juris), liegt hier kein Rückforderungsanspruch vor, so dass die Ziffer 2 des angefochtenen Bescheides vom 18. Februar 2013 rechtswidrig und damit aufzuheben ist.

    Im Fall eines rückwirkenden Widerrufs wäre der Erstattungsanspruch zu dem Zeitpunkt, zu dem der Widerrufsbescheid in der Vergangenheit Wirkung entfaltet hätte, entstanden, also etwa mit dem Erlass der abschließenden Fassung des Förderbescheides vom 2. Oktober 2008 (vgl. VG Ansbach, U.v. 4.2.2014, AN 4 K 13.01496, juris).

  • VG Hamburg, 17.11.2022 - 19 K 4346/20

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids sowie die Rückforderung von

    Diejenigen Stimmen, die formal mit der Rückwirkung des Widerrufs argumentieren und damit auf das materiell-rechtliche Entstehen des Anspruchs für den Verjährungsbeginn abstellen (Folnovic/Hellriegel: "Der Widerruf im Zuwendungsrecht - eine Systematik", in: NVwZ 2016, 638, 641; Scherer-Leydecker/Laboranowitsch: "Die Verjährung subventionsrechtlicher Rückforderungsansprüche", in: NVwZ 2017, 1837, 1840; so auch für Art. 71 Abs. 1 AGBGB: VG Ansbach, Urt. v. 13.8.2014, AN 4 K 13.00577, juris Rn. 52; Urt. v. 4.2.2014, AN 4 K 13.01496, juris Rn. 80), übersehen zudem, dass es auch im Zivilrecht bei Ansprüchen, die durch Ausübung eines Gestaltungsrechts entstehen, wie ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Grund einer ex tunc-wirkenden Anfechtung, für das Entstehen des Anspruchs im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf die Ausübung des Gestaltungsrechts ankommt und nicht auf den Zeitpunkt der Rückwirkung (vgl. BGH, Urt. v. 8.4.2015, IV ZR 103/15, juris Rn. 24; Lakkis, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., Stand: 1.5.2020, § 199 BGB Rn. 9).
  • VG Hamburg, 17.11.2022 - 19 K 4347/20

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides zugunsten eines Schifffahrtunternehmens

    Diejenigen Stimmen, die formal mit der Rückwirkung des Widerrufs argumentieren und damit auf das materiell-rechtliche Entstehen des Anspruchs für den Verjährungsbeginn abstellen (Folnovic/Hellriegel: "Der Widerruf im Zuwendungsrecht - eine Systematik", in: NVwZ 2016, 638, 641; Scherer-Leydecker/Laboranowitsch: "Die Verjährung subventionsrechtlicher Rückforderungsansprüche", in: NVwZ 2017, 1837, 1840; so auch für Art. 71 Abs. 1 AGBGB: VG Ansbach, Urt. v. 13.8.2014, AN 4 K 13.00577, juris Rn. 52; Urt. v. 4.2.2014, AN 4 K 13.01496, juris Rn. 80), übersehen zudem, dass es auch im Zivilrecht bei Ansprüchen, die durch Ausübung eines Gestaltungsrechts entstehen, wie ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Grund einer ex tunc-wirkenden Anfechtung, für das Entstehen des Anspruchs im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf die Ausübung des Gestaltungsrechts ankommt und nicht auf den Zeitpunkt der Rückwirkung (vgl. BGH, Urt. v. 8.4.2015, IV ZR 103/15, juris Rn. 24; Lakkis, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., Stand: 1.5.2020, § 199 BGB Rn. 9).
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